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Zeitpunkt für den Test auf Hepatitis B in der Schwangerschaft vorgezogen

In einer Schwangerschaft wird die Testung auf Hepatitis B ab sofort bereits zu Beginn der Schwangerschaft durchgeführt.

Diese Änderung der Mutterschafts-Richtlinie wurde im April dieses Jahres vom G-BA beschlossen und trat am 30. Juni 2023 in Kraft. Hintergrund ist die entsprechende Empfehlung in der aktuellen S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ vom Juni 2021.

Für Sie und Ihre Patientinnen ändert sich Folgendes:

  • Bisher wurde das Hepatitis-B-Screening (GOP 01810 – HBs-Antigen-Test) nach der 32. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Nun soll diese Untersuchung als Teil der serologischen Screening-Untersuchung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in der Schwangerschaft erfolgen.
  • Bis zur Neuauflage des Mutterpasses mit den entsprechenden Anpassungen auf den Seiten 8 und 24 werden Ärztinnen/Ärzte und Hebammen gebeten, die Angabe der Schwangerschaftswochen (32.–40. SSW) hinter den Wörtern „Untersuchung auf Hepatitis B“ händisch zu streichen.
  • Für mit Hepatitis B infizierte Mütter können wirksame therapeutische Maßnahmen bereits nach dem ersten Trimester und idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche eingeleitet werden, um die Gefahr der Übertragung auf das ungeborene Kind erheblich zu senken. Bislang bestand diese Möglichkeit nicht, sodass eine Immunisierung der Neugeborenen erst nach der Geburt möglich war.
     

Quellen

https://www.g-ba.de/beschluesse/5984

https://www.g-ba.de/richtlinien/19

https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/021-011

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